Home  

Antidiskriminierung

Antidiskriminierung
Source: Stefan Gloede

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

Weitere Informationen hier

KONTAKT

Opferperspektive e.V.

Rudolf-Breitscheid-Str. 164, 14482 Potsdam
Telefon 0331 8170000
Telefax 0331 8170001
info(at)opferperspektive.de

Anlaufstelle Cottbus (Geänderte Sprechzeiten!)
Impressum

NEWSLETTER

Rundbrief

Sende eine Email ohne Betreff und Text an: op-news-subscribe (at) lists.so36.net

Pressemitteilungen Sende eine Email ohne Betreff und Text an: op-presse-subscribe (at) lists.so36.net

twitter | identi.ca

CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


latest 5 items
28.08.2010  » Schwedt/Oder / Uckermark
Schwedt Eine Gruppe Rechter lauerte am Rande des Konzertes »Unsere Stadt hat Nazis satt« einigen Besuchern auf. Ein Jugendlicher wurde zusammengeschlagen, einem anderen wurde Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Schon am Nachmittag war einer Mitorganisatorin mit »Vergasung« gedroht worden.  (Quelle: OPP; Uckermark Kurier, Gegenrede, 30.08.2010)
08.08.2010  » Neuruppin / Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin Gegen Mitternacht wurde ein Restaurantbesitzer von zwei Männern zusammengeschlagen und rassistisch beleidigt. Vorher hatten sie vor dem Restaurant randaliert und Mobiliar zerstört. Beide Täter wurden in Gewahrsam genommen.  (Quelle: OPP, MAZ)
05.08.2010  » Wittstock/Dosse / Ostprignitz-Ruppin
Wittstock Die Fensterscheiben eines Dönerimbiss wurden in der Nacht mit Steinen eingeworfen. Bereits am 3. August und am 12. Juni war die Glasfront des Imbiss zerstört worden. In einem Fall hatten Zeugen zwei männliche Personen beobachtet, die unmittelbar nach der Tat verfassungswidrige Parolen riefen.  (Quelle: IW 06.08.2010; MAZ 20.08.2010))
15.07.2010  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst In den frühen Morgenstunden betraten 15-20 vermummte Personen das Gelände des alternativen Jugendtreffs Park7 und warfen mit Pflastersteinen die Fensterscheiben des Hauptgebäudes ein.  (Quelle: Antifa Forst)
10.07.2010  » Templin / Uckermark
Templin Nach dem WM-Fußballspiel Uruguay-Deutschland versetzte ein früher als Rechter bekannter Mann aus einer Gruppe heraus einem jungen Alternativen einen Schlag ins Gesicht. Zuvor hatte der Angreifer erfolglos versucht, einen Begleiter des Jugendlichen gezielt zu schlagen.  (Quelle: OPP)
more
print
2009-05-07

Urteil im Mordprozess: Gericht bestätigt rechtsextremes Motiv

Am Dienstag, den 5. Mai verkündete Gert Wegner, Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin, das Urteil im Templiner Mordprozess.

Die Kammer sprach nach zwölf Verhandlungstagen den Angeklagten Sven P. des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Mitangeklagte Christian W. wurde der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen für schuldig befunden und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer den 55-jährigen Familienvater Bernd K. in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 2008 brutal misshandelt und zu Tode geprügelt hatten, weil sie ihn aufgrund seines sozialen Status als Alkoholiker verachteten. Das »völlig wehrlose« Opfer sei nicht zufällig gewählt worden, so das Gericht; vielmehr habe das »neonazistische Menschenbild« der Täter eine wichtige Rolle gespielt. Der Haupttäter Sven P. habe zudem aus Mordlust gehandelt.

Bis zum Schluss hatte die Verteidigung in Abrede gestellt, dass die rechtsextreme Einstellung der Täter Ursache für die brutale Tat gewesen sein könnte. Die neonazistische Überzeugung der Beiden hatten sie verniedlichend als »verqueres Weltbild« bezeichnet. Wie die Kammer das Motiv der Tat bewerten würde, war während des Verfahrens nicht absehbar. Zwischenzeitlich hatte der Vorsitzende Richter geäußert, er könne kein rechtsextremes Tatmotiv erkennen, sondern gehe von einer »typischen Tat im Trinkermilieu« aus.

Mit der Urteilsbegründung schloss sich das Gericht weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an: Bernd K. wurde grausam misshandelt und getötet, weil die Täter sich als Herren über Leben und Tod aufspielten und sich anmaßten, sein Leben als »minderwertig« und »verachtenswert« zu betrachten. Dass Christian W. in den Monaten vor der Tat ein kumpelhaftes Verhältnis zum Opfer gehabt hatte, erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Solange er sich durch den Kontakt Vorteile erhoffte – Bernd K. schenkte ihm unter anderem ein Fahrrad und teilte Alkohol mit ihm –, hatte er nichts gegen ihn einzuwenden. Aber schon auf dem Weg zur Werkstatt, in der die Tat verübt wurde, zeigte sich die tiefe Missachtung der Person des Bernd K. Christian W. war es, der ihn mit einer, so das Gericht, »erstaunlichen Menschenverachtung« als »Penner« und »alten Sack« beschimpfte, mit einem Tier gleichsetzte und vor sich her trieb.

Während der Misshandlungen – über 30-mal soll Sven P. in das Gesicht des Opfers getreten haben – sah Christian W. keinen Grund, sich schützend vor ihn zu stellen. Ob er sich selbst in größerem Maße aktiv an der Gewalt beteiligte, bleibt aus Sicht des Gerichts ungeklärt. Zugegeben hatte er lediglich zwei Schläge und Tritte.

Für die Hinterbliebenen war es erleichternd, dass der Prozess nach vielen Verzögerungen endlich zu Ende ging. Dass die Mordanklage gegen Christian W. fallen gelassen wurde, bleibt für die Familie unverständlich. Angesichts dessen, dass der Fall in den Medien und teilweise auch vor Gericht als »Schlägerei unter Saufkumpanen« dargestellt wurde, ist die Bedeutung, die der neonazistischen Einstellung der Täter in der Urteilsbegründung beigemessen wurde, von großer Wichtigkeit.

Johanna Kretschmann (Telefon: 0151 59100086)
Judith Porath (Telefon: 0151 59100082)

(OPP)

print